
Ziel und Umfang
Ziel und Umfang des Coachings werden im Erstgespräch vereinbart. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 oder 90min. Die Gesamtdauer des Coaching-Prozesses kann variieren. In regelmässigen Abständen werden Ziel und Wirksamkeit des Coaching erörtert.
Terminabsagen/no-shows
Vereinbarte Sitzungen können bis zu zwei Arbeitstage (48 Std.) vor dem abgemachten Termin ohne Verrechnung abgesagt werden. Bei Absage durch den Klienten / die Klientin später als
48 Std. vor dem abgemachten Termin, sowie bei Nichterscheinen, wird der Honorar Ansatz vollumfänglich verrechnet.
Räumlichkeit / Fern-Coaching
Die Sitzungen können im Sitzungsraum des Coachs, virtuell (z.B. via Zoom) oder auch extern stattfinden. Bei auswärtigem Coaching, wird die Reisezeit des Coaches zur Hälfte des Stundensatzes verrechnet. Zusatz-Arbeiten, wie zum Beispiel das Erstellen eines schriftlichen Berichts, werden explizit und im Voraus als solche vereinbart und ebenso zur Hälfte des Stundenansatzes verrechnet.
Steuerung
Der Coach hat Prozessverantwortung. Der Klient / die Klientin steuert die Detailinhalte, wobei er / sie sich an den vereinbarten Zielsetzungen orientiert. Im Coaching bleibt die Selbstverantwortung des Klienten / der Klientin zu jedem Zeitpunkt gewahrt. Veränderungswille, Engagement sowie Selbstregulationsfähigkeit seitens des Klienten / der Klientin sind bedeutende Erfolgsvariablen.
Berufsethische Richtlinien
Ich bin Mitglied des Berufsverbandes für Coaching, Supervision und Organisationsberatung BSO. Damit bin ich den Qualitätsvorschriften und der Einhaltung der berufsethischen Richtlinien des BSO verpflichtet. Beratung und Coaching unterstehen der Schweigepflicht. Einholen und Weitergabe von Informationen bedürfen der Zustimmung der beteiligten Personen. Eine Ausnahme bildet die qualitätssichernde Reflexion des Coachs in Intervision und Supervision, wobei diese anonym erfolgt.
Haftungsausschuss
Der Coach übernimmt keine Haftung für die Erreichung der Lern-/Entwicklungsziele des Klienten/der Klientin. Coaching ist kein Ersatz für Therapie und auch abzugrenzen von anderen Beratungsformen, in welcher ein Experte Fachauskünfte und Ratschläge erteilt. Der Coach bietet keine Lösungen an, daher kann er auch keine Haftung übernehmen für Handlungen des Klienten/der Klientin, die aus dem Coaching erfolgen.
Vertragsverhältnis
Coaching ist ein Auftragsverhältnis nach OR Art. 394.
Vertragsänderungen
Die vorliegende Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis einer veränderten Situation angepasst werden.